WILLI sagt ... Aktuell verschickt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Briefe an Bürger, die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, von denen aber keine unterschriebene Einzugsermächtigung vorliegt - und sorgt damit für Verunsicherung. Viele Rundfunkteilnehmer vermuten dahinter einen neuen Streich organisierter Trickbetrüger, die personenbezogene Daten sammeln oder sogar auf einfachen Weg an eine Einzugsermächtigung kommen wollen. Doch der Absender ist echt, wenngleich die Schreiben in der Form völlig überflüssig sind. Hintergrund dieser Post ist die Einführung eines neuen, europaweit einheitlichen Lastschriftverfahrens zum 2. November 2009, für das eine schriftliche Bestätigung des Kunden notwendig wird. Mündlich vereinbarte Einzugsermächtigungen verlieren nach einer Übergangsfrist ihre Gültigkeit. Die GEZ will sich schon jetzt auf die neue Regelung vorbereiten. Doch wird in dem Schreiben nicht der Mustertext des Zentralen Kreditausschusses verwendet, und es fehlt der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht ebenso wie die künftig vorgeschriebene Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer (ID). Aufgrund dieser Mängel wird die GEZ wohl ein weiteres Schreiben an die Gebührenzahler aufsetzen müssen. “Den aktuellen Brief können die Empfänger getrost in die ,Rundablage’ werfen. Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht”, so Gabriele Francke von der Verbraucherzentrale Berlin [1]. Übrigens ist es jedem Verbraucher freigestellt, ob er seine Rundfunk- und Fernsehgebühren per Lastschriftverfahren einziehen lässt oder die Überweisungen selbst tätigt. Wer das GEZ-Schreiben bereits unterschrieben zurückgeschickt hat, hat dennoch nichts zu befürchten. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. In den nächsten Wochen könnten ähnlichen Schreiben auch von Versicherungen, Verlagen oder Verbänden an die Verbraucher gehen. In jedem Einzelfall sollte man daher prüfen, ob mit dem als Absender genannten Unternehmen auch wirklich ein Vertragsverhältnis besteht und die persönlichen Angaben wie Kundennummer, Anschrift, Geburtsdatum und Kontoverbindung auch wirklich übereinstimmen. Im Zweifelsfall fordern Sie eine Kopie ein, um sich über das angeblich bestehende Vertragsverhältnis zu versichern. [1] Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin
|
AUFTAKT ... der unterhaltsame Einstieg
Auftakt bietet eine bunte Vielfalt an guter Unterhaltung: Sprüche, Witze, Rezepte und Saisonkalender. Feste und Bräuche informieren über fast vergessene Rituale, auch ein Horoskop ist mit dabei! Mehr wissen will ... |
RATGEBER ... für alle Lebenslagen
Ratgeber gibt Tipps, die Dein Leben leichter machen - vor Ärger, ungewollte Ausgaben und Nepp im Alltag schützen. Unsere Tricks bringen Dich weiter: Beruf, Finanzen und Alltag. Guter Rat muss nicht teuer sein - hier gibts ihn gratis! Mehr wissen will ... |