Special: Was sich 2010 ändert

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Familie und Soziales
Altersteilzeit. Die Altersteilzeit gibt es ab 2010 nicht mehr, derzeit wird die Einführung eines flexiblen Renteneinstieg geprüft. Ab 60 könnte dann die Wahl zwischen Voll- oder Teilzeit möglich sein, auch die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner würden erweitert werden.
Bleiberecht. Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe dürfen zwei weitere Jahre bis Ende 2011 in Deutschland verweilen.
Hartz IV. Da sogenannte Schonvermögen zur Altersvorsorge für Arbeitslosengeld-II-Bezieher wird erhöht: 750 Euro pro Lebensjahr bleiben unangetastet, wenn die Rücklage tatsächlich der Altersvorsorge dient.
Kinderfreibetrag und Kindergeld. Das Kindergeld steigt um jeweils 20 Euro, für das erste und zweite Kind gibt es 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro pro Monat von der Familienkasse. Der Kinderfreibetrag wird pro Kind von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben, davon profitieren Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 63.391 Euro. Das Kindergeld und die Kinderfreibeträge sind 2010 erst verloren, wenn Jugendliche über 18 Jahre Einkünfte und Bezüge über 8.004 Euro haben.
Künstlersozialversicherung. Der Beitragssatz sinkt von 4,4 auf 3,9 Prozent und versichert freiberufliche Künstler, Journalisten und Publizisten gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit.
Pflegeheim. Bis zum 30. April müssen bestehende Verträge mit den Pflegeeinrichtungen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Pflegeheime sind künftig verpflichtet, die Bewohner vor Vertragsabschluss über ihr Leistungsangebot und die Ergebnisse einer unabhängigen Qualitätsprüfung zu informieren.
Pflegegeld. Ab Januar gibt es für alle drei Pflegestufen monatlich zehn Euro mehr – Stufe 1 von 215 auf 225, Stufe 2 von 420 auf 430, Stufe 3 von 675 auf 685 Euro. Die Pflegehilfe wird in Stufe 1 von 420 auf 440 Euro, Stufe 2 von 980 auf 1.040 Euro und Stufe 3 von 1.470 auf 1.510 Euro steigen, bei der vollstationären Pflege bleibt es in Stufe I bei 1.023 und Stufe II bei 1.279 Euro, in Stufe III werden künftig 1.510 Euro und im Härtefall 1.825 Euro je Monat gezahlt. Die monatlichen Zahlungen für Kurzzeitpflege werden von 1.470 auf 1.510 Euro angehoben.
Rürup Rente. Für das Pendant zur Betriebsrente für Selbstständige können 2010 70 Prozent von maximal 20.000 Euro (Alleinstehende) oder 40.000 Euro (Verheiratete) steuerlich geltend machen. Jedes Jahr erhöht sich der steuerfreie Anteil am Betrag um zwei Prozent – ab 2025 können Rürup-Sparer dann 100 Prozent ihrer privaten Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Nur noch zertifizierte Rentensparverträge können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Erbschaft. Pflegenden Kindern oder Enkeln steht künftig ein höherer Erbteil zu. Die Stundung von Pflichteilen ist nun vereinfacht worden, damit Erben einer Immobilie oder eines Unternehmens keine Notverkäufe mehr tätigen müssen. Die Neuregelung gilt für Erbfälle nach dem 31. Dezember 2009 und bereits bei „unbilliger Härte" statt „ungewöhnlicher Härte". Unabhängig von der Höhe des ihm zugewandten Erbteils hat der Erbe das Recht, innerhalb der Sechs-Wochenfrist den belasteten Erbteil auszuschlagen und den Pflichtteil in Form einer Geldforderung zu verlangen.
Enterbung. Angehörige, denen zumindest ein Pflichtteil des Erbes zusteht, konnten bislang bei „ehrlosem, unsittlichem Lebenswandel" gänzlich enterbt werden. Dies wird nun konkretisiert: Der Entzug ist somit zulässig, wenn der Erbe zu einer Haft- strafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde, auch wenn der Erbe seinem Lebenspartner oder seinen Kindern nach dem Leben getrachtet hat.
Mieten. Die Kündigungsfristen sollen für beide Parteien auf drei Monate vereinheitlicht werden, bislang gilt die kurze Frist nur für Mieter.
Renten. Nach derzeitigem Stand müssen sich Rentner für die nächsten zwei Jahre auf Nullrunden einstellen, eine Rentengarantie verhindert Schlimmeres.
Scheidung. Für Scheidungsanträge die vor dem 1. September 2009 gestellt wurden, gilt beim Versorgungsausgleich altes Recht, sofern das Familiengericht bis zum 31. August 2010 eine Entscheidung getroffen hat.
Schenkungen. Bei der Berechnung des Pflichtanteils zählten bislang Schenkungen der letzten zehn Jahre mit. Künftig werden nur noch Schenkungen im ersten Jahr vor dem Erbfall voll angerechnet. Länger als ein Jahr zurückliegende Schenkungen zählen nur noch zu 90 Prozent, länger als zwei Jahre zu 80 Prozent und so weiter. Das sogenannte Abschmelzmodell gilt nicht bei Immobilien, an denen sich der Schenker ein Nutzungsrecht vorbehält und bei Schenkungen an den Ehegatten des Erblassers.
Schwangerenberatung. Eine neue Fassung des Schwangerschaftskonflikt-gesetzes fordert eine ausführlichere Beratung von Schwangeren. Entschließt sich die Frau zum Abbruch, muss zwischen Beratung und Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen.
Versicherungspflichtgrenze. Wer drei Jahre lang oberhalb des neuen Schwellwertes von 49.950 Euro (bisher 48.600 Euro) pro Jahr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Für Steuerzahler
Beitragsbemessungsgrenzen. Gutverdienende müssen mit höheren Belastungen rechnen, die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt nun bei 5.500 Euro im Monat (im Westen) bzw. 4.650 Euro im Monat (im Osten). In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3.750 Euro nach oben verschoben. Oberhalb dieser Grenzen werden keine Sozialabgaben auf das Einkommen fällig.
Ehepaare. Die Steuerklasse IV plus Faktor soll geringer verdienenden Ehepartnern mehr Steuergerechtigkeit bringen, damit steht dem Steuerpflichtigen auch die persönliche Berücksichtigung des Grundfreibetrags und der Versorgungspauschale zu. Ein Wechsel der Steuerklasse von III/V und IV/IV zur IV plus Faktor ist unter Vorlage beider Steuerkarten beim Finanzamt möglich. Denken Sie auch an den Eintrag möglicher Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte.
Steuertabelle. Der Grundfreibetrag wird um 170 Euro auf 8.004 Euro (für Ehepaare um 340 Euro auf 16.009 Euro) angehoben und die Kurve bei der Einkommensteuer durch eine Korrektur der Steuertabelle um 330 Euro bei den Tarifeckwerten abgeflacht. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 Euro. Die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent greift erst ab 250.730 Euro.
Sachbezugswerte. Der Essenszuschuss vom Arbeitgeber fällt großzügiger aus, allerdings müssen Angestellte den Lohnvorteil versteuern und Sozialabgaben leisten. Folgende Monatshöchstbeträge gelten: Frühstück 47 Euro, Mittagessen 84 Euro, Abendessen 84 Euro, Vollverpflegung 215 Euro. Der neue, staatlich geförderte Tagessatz für Mitarbeiterverpflegung beträgt insgesamt 5,90 Euro pro Mahlzeit.
Solidaritätszuschlag. Künftige Steuerbescheide ergehen in Bezug auf den Solidaritätszuschlag nur noch vorläufig. Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Ergänzungsabgabe noch rechtskräftig ist.
Unterhaltszahlungen. Wer an eine bedürftige Person Unterhalt zahlt, für den erhöht sich der steuerlich absetzbare Teil von 7.680 Euro auf 8.004 Euro pro Jahr. Wer über die Grenze von 13.805 Euro hinaus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners übernimmt, kann diese ebenfalls als Sonderausgaben absetzen. Die für Versicherungsbeiträge bestimmten Zahlungen muss der Empfänger versteuern, darf diese zugleich aber auch als Sonderausgaben absetzen.
Vorsorgeaufwendungen. Die Basisbeiträge der Kranken- und Pflegekassen können vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag in der Höhe der Basisabsicherung absetzen. Ist der Höchstbetrag von 1.900 Euro (für Angestellte, Rentner, Beamte, Pensionäre und mitversicherte, nicht berufstätige Partner) oder von 2.800 Euro (für nicht berufstätige, privatversicherte Partner oder Partner von Beamten ohne eigenen Beihilfeanspruch) damit nicht ausgeschöpft, können auch Beiträge zu weiteren Vorsorgeversicherungen steuermindernd geltend gemacht werden. Wer eine Steuererklärung macht, erhält den alten Versicherungsabzug aus der Zeit vor 2005, wenn er günstiger ist.
Neurentner. Wer 2010 erstmals seine gesetzliche Rente bezieht, muss 60 Prozent (bisher 58 Prozent) seiner Bruttojahresrente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Hinzu kommen die Steuern auf sonstige Einnahmen wie Betriebsrente, Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge.
Steuerpflicht für Rentner. Rentner, die ihre Privat-, Firmenrenten und anderen Einnahmen ohne Steuerkarte beziehen, müssen erst eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte höher als 8.004 (Rentnerehepaare: 16.009) Euro im Jahr sind.

Für Unternehmer
Elektronischer Entgeltnachweis. Mit „Elena" sollen ab 2012 Ämter zur Bewilligung von Sozialleistungen papierlos Zugriff auf Einkommen und Beschäftigung der Bürger zugreifen können, schon ab 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber monatlich Daten an eine zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden.
Gewerbesteuer. Miet- und Pachtzinsen gehen statt zu 65 nur noch zu 50 Prozent in die Steuerbemessungsgrundlage ein. Erleichterungen gibt es bei der Grund- erwerbssteuer, wenn Immobilien innerhalb des Konzerns verschoben werden.
Gründer. Mikrokredite sollen Gründer und Kleinunternehmer unter die Arme greifen. Es ist zudem geplant, dass Gründerrisiko zu dämpfen: Im Fall einer Insolvenz könnte die Zeit der Restschuldbefreiung auf drei Jahre verkürzt werden, auch solle die Altersvorsorge von Selbstständigen vor Pfändungen geschützt werden.
Kurzarbeit. Die als Puffer gegen Entlassungen bewährte Kurzarbeiterregelung wird um ein Jahr verlängert. Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, kann dann noch bis zu 18 Monate bezogen werden.
Investitionszulage. Die wirtschaftliche Förderung von Investitionen in Berlin und den neuen Bundesländern vermindert sich für nach 2009 abgeschlossene Investitionen, entstandene Teilherstellungskosten und Teillieferungen. Durch eine degressive Ausgestaltung werden die Fördersätze zwischen 2010 (regulär 10 Prozent) und 2013 (regulär 2,5 Prozent) abgeschmolzen und entfallen für ab 1. Januar 2014 abgeschlossene Investitionen.
Sammelposten. Eingeführt wird wieder die Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro alternativ zum Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro.
Steuernachlass. Der Umsatzsteuersatz bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewebe wird von 19 auf sieben Prozent abgesenkt. Die Bewirtung wird dagegen weiterhin mit 19 Prozent besteuert.


Geldanlage und Kredite
Mehr Transparenz. Eine Anlageberatung muss künftig protokolliert werden. Festgehalten werden müssen unter anderem Informationen zur persönlichen Situation des Kunden, die vorgeschlagenen Angebote, der Gesprächsverlauf und die Gründe für die Empfehlung des Beraters. Kunden sollten das Protokoll gründlich prüfen und gegebenenfalls umgehend schriftlich beanstanden. Schadenersatzansprüche nach Falschberatung verjähren künftig erst zehn Jahre nach bekannt werden des Schadens für den Anleger.
Mehr Rechte für Kreditkunden. Ab 11. Juni müssen Anbieter bereits vor Vertragsabschluss über die Einzelheiten eines Darlehens informieren. Einheitlich vorgeschriebene Muster, die die gesamten Kosten anführen müssen, sollen europaweit unterschiedliche Angebote vergleichbar machen.
Sparerfreibetrag. Die Kapitalerträge werden auch 2010 nur dann besteuert, wenn sie 750 Euro übersteigen.
Unterlagen aufheben. Verträge über Sparguthaben und Kredite sollten grundsätzlich über die gesamte Laufzeit verfügbar sein. Eine Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren besteht darüber hinaus, sofern die Summe der positiven Überschusseinkünfte mehr als 500.000 Euro beträgt. Eine Außenprüfung im Privatbereich ist zulässig.
Gegen die Steuerflucht. Die Bundesregierung kann künftig unkooperative Länder gemäß Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung auf eine Schwarze Liste setzen. Ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten kann eingeschränkt, versagt oder von der Erfüllung erhöhter Nachweispflichten abhängig gemacht werden, wenn es um Leistungen in einem Staat ohne Auskunftsaustausch nach dem Standard der OECD geht.

Auto und Verkehr
AU-Plakette entfällt. Die eigenständige Plakette für die Abgasuntersuchung (AU) am vorderen Kennzeichen hat ausgedient, die Messung der Abgaswerte erfolgt künftig im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU). Die Änderung wird für den Verbraucher mit der nächsten HU wirksam.
EU-Knöllchen. Verkehrsverstöße sollen künftig auch im Ausland vollstreckbar sein. Wer nicht zahlt, risikiert Ärger bei einer erneuten Einreise.
Kraftfahrzeugzulassung per Internet. Bislang gab es die sogenannte Doppelkarte von der Versicherung als Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung. In den Ländern Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen soll die Kfz-Zulassung probeweise auf eine Online-Zulassung umgestellt werden.
Kfz-Steuerbefreiung läuft aus. Nur noch bis zum 31. Dezember 2010 gilt die Befreiung von der Kfz-Steuer, wenn sich Autokäufer für einen umweltfreundlichen Pkw entscheiden, der der Euro-5- oder Euro-6-Norm entspricht.
Neue Umweltzonen. Neue Umweltzonen gibt es in Bonn, Bremen, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Münster, Osnabrück und Pfinztal. Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen direkt ab Einführung nicht mehr in Münster fahren, diesen Weg gehen mit der zweiten Stufe auch Bremen und Köln ab Januar und Augsburg ab Oktober. In Berlin und Hannover darf die Umweltzone seit Jahresbeginn nur noch mit grüner Plakette befahren werden.
Strafe bei erloschener Betriebserlaubnis. Wird trotz erloschener Betriebserlaubnis ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, ist ein Bußgeld von 90 Euro vorgesehen. Verstöße mit einem Lkw oder Omnibus werden mit einem Bußgeld in Höhe von 180 oder 270 Euro geahndet. Der Halter, der den Verstoß zugelassen oder angeordnet hat, wird mit einem Bußgeld von 135 Euro belegt.
Tempo 100 für schwere Wohnmobile. Wer mit einem Wohnmobil von mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen unterwegs ist, darf auch künftig maximal 100 km/h fahren. Gleichwohl gilt für diese Fahrzeuge ein Lkw-Überholverbot. Die ursprünglich befristete Ausnahmebestimmung wird somit zu einer fortdauernden Regel gemacht.
Zweiräder. Moped-, Mofa- und Rollerfahrer dürfen ab 1. März nur noch mit dem neuen grünen Kennzeichen unterwegs sein, sonst verlieren sie ihren Haftpflichtschutz und machen sich strafbar.

Neue Dokumente
Lohnsteuerkarte. Für das Jahr 2011 wird erstmals keine Lohnsteuerkarte mehr ausgestellt, übergangsweise gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Folgejahr. Die Einwohnermeldeämter übermitteln die relevanten Daten künftig in einem papierlosen Verfahren namens „ELStAM" (Elektronische Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale) an den Arbeitgeber. Die steuerrelevanten Angaben von Berufstätigen werden dazu bis 2011 in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern gesammelt. Noch bis zum 30. November können Arbeitnehmer einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte 2010 eintragen lassen.
Personalausweis. Von November 2010 an wird der Elektronische Personalausweis eingeführt, bei dem das biometrische Lichtbild digital auf einem Chip gespeichert wird – Fingerabdrücke können freiwillig hinterlegt werden. Den Pass kann man sich auch mit einer „qualifizierten elektronischen Signatur" als Internet-Ausweis programmieren lassen.

Strafrecht
Jugendstrafrecht. Die Höchststrafe für Mord im Jugendstrafrecht soll von 10 auf 15 Jahre angehoben werden. Geplant ist auch die Einführung eines sogenannten Warnschuss-Arrests, der mit einer Dauer von bis zu vier Wochen neben einer Bewährungsstrafe verhängt werden könnte.
Untersuchungshäftlinge. Ein Festgenommener musste bisher erst nach Beginn der Verhandlungen über seine Rechte belehrt werden, künftig muss dies unverzüglich passieren. Auch ein Pflichtverteidiger muss dem Häftling sofort zur Seite gestellt werden – bislang konnten dafür bis zu drei Monate verstreichen.
Zwangsvollstreckung. Wegen Überlastung der Gerichtsvollzieher sollen Schuldeneintreibungen künftig auch an private Unternehmen vergeben werden, die mit den gleichen Befugnissen ausgestattet werden sollen wie Beamte.

Telekommunikation
Durchblick bei der 0180. Zu den Angaben für 0180-Rufnummern müssen Anbieter neben den Preisen für Anrufe aus dem Festnetz nun auch den Höchstpreis für Mobilfunkgespräche angeben. Die Gespräche aus den Mobilfunknetzen dürfen hierfür maximal 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf betragen. Aus dem Festnetz sind es höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf.
Surfen am Limit. Für das Datenroaming im europäischen Ausland müssen Mobilfunkanbieter ab März verschiedene Obergrenzen ermöglichen, in jedem Fall muss ein Limit von 50 Euro im Angebot sein. Für Kunden, die sich nicht für einen bestimmten Wert entscheiden, tritt diese Grenze ab Juli automatisch in Kraft. Der Höchstbetrag für das mobile Surfen per Handy oder Laptop liegt bei 80 Cent (plus Mehrwertsteuer) pro Megabyte.
Weniger Telefongebühren. Auf Grundlage einer neuen Roaming-Verordnung tritt ab 1. Juli eine Preissenkung bei Handy-Gesprächen im europäischen Ausland in Kraft. So sinken die Tarife von maximal 43 Cent auf 39 Cent pro Minute für abgehende und von 19 Cent auf 15 Cent pro Minute für eingehende Anrufe (zuzüglich Mehrwertsteuer). Für den Sommer 2011 ist eine weitere Reduzierung geplant.

Was sich noch ändert
Digitaler Stromzähler. Für mehr Transparenz sollen beim Stromverbrauch sogenannte Smart Meter sorgen, die ab sofort in Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen installiert werden müssen. Für das Ablesen des Zählerstandes entfällt hiermit der Hausbesuch, zudem können die Stromlieferanten zusätzliche Dienstleistungen – wie etwa das Ein- oder Abschalten einzelner Geräte bei bestimmten Kostenlimits – anbieten.
Elektrogeräte. Neue elektronische Geräte dürfen ab 7. Januar im Stand-by-Modus zwei Watt nicht mehr überschreiten. Ziehen die Geräte im ausgeschalteten Zustand dennoch Strom, so muss dieser Wert unter ein Watt liegen. Ab 2013 werden diese Werte auf ein und 0,5 Watt abgesenkt. Restbestände im Handel dürfen noch abverkauft werden. Ab 25. Februar dürfen neue Set-Top Boxen (Receiver für den Fernsehempfang) nur noch 1 Watt im Stand-by bzw. maximal 5 Watt im Betriebszustand verbrauchen.
Glühbirnen. Schleichend wird Edisons Erfindung aus den Verkehr gezogen. Ab 1. September dürfen in der EU keine Glühbirnen in den Handel gebracht werden, die 75 Watt oder mehr verbrauchen.
Höhere Energie-Effizienz. Neue Regeln der Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union treten in Kraft, somit müssen Hersteller den Stromverbrauch ihrer neuen Geräte senken. Für Kühl- und Gefrierschränke gelten zum Beispiel ab Juli neue Verbrauchsobergrenzen.
Hundekennzeichnung. Hunde in Berlin müssen ausnahmslos mit einem Chip gemäß ISO-Norm gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein. Eine Übergangsfrist für Hunde, die vor 2005 geboren und angeschafft wurden, läuft damit aus.
Internetversteigerungen. Das Widerrufs- und Rückgaberecht für im Internet ersteigerte Waren wird ab 11. Juni von bisher vier auf zwei Wochen verkürzt. Zudem wird die Muster-Widerrufsbelehrung gerichtssicher.
Krankenkassen. Ab 2010 können alle Krankenkassen pleitegehen – auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und andere regionale Kassen. Bei einer Pleite haften die anderen Kassen der jeweiligen Kassenart.
Lebensmittel. In den Verbrauchermärkten gibt es keine Eier aus Käfighaltung mehr. Der Handel hatte in letzter Zeit schon darauf reagiert und vermehrt auf Eier aus artgerechter Haltung umgestellt.
Maßeinheiten. In Europa wird die Leistung eines Pkws offiziell nicht mehr in PS und die Energie nicht mehr in Kalorien berechnet - 100 Pferdestärken (PS) sind 73,5498 Kilowatt (kW) und 350 Kilokalorien (kcal) sind 1465 Kilojoule (KJ). Es gibt aber auch Nicht-SI-Einheiten, die künftig offiziell akzeptiert werden: beispielsweise das Flächenmaß Hektar (ha), die Masse von Edelsteinen in Karat, der Luftdruck in Millibar (mb), das Längenmaß Zoll (''), das Gewichtsmaß Pfund.
Reisefreiheit. Zum 4. Januar heben die USA das seit 22 Jahren bestehende Einreiseverbot für HIV-infizierte Ausländer auf.
Rolltreppen. Ab sofort gilt ein eindeutiges Verbot für die Mitnahme von Kinderwagen auf Rolltreppen, das auf die Änderung der europäischen Norm zur Sicherheit von Fahrtreppen zurückzuführen ist.
Solarstrom. Die Einspeisevergütung für ab 2010 errichtete Photovoltaikanlagen wird für Betreiber von Kleinanlgen bis 30 kW auf 39,14 Cent (bisher 43,01 Cent) pro eingespeister Kilowattstunde gesenkt.
Steckernetzteile. Laut EU-Verordnung dürfen ab 27. April nur noch Netzteile verkauft werden, die bei Nullast - also ohne angeschlossenen Verbraucher - nicht mehr als 0,5 Watt verbrauchen.

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Nachdem der Bundesrat grünes Licht gegeben hat, tritt nun mit Jahresbeginn das Wachstumsbe- schleunigungsgesetz in Kraft. Neben der Anhebung der Kinder-freibeträge und des Kindergeldes gibt es auch unternehmens-relevante Änderungen. Aber auch darüber hinaus ändert sich zum 1. Januar 2010 einiges.

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Special: Was sich 2010 ändert

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